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Kämmerei

Hundesteuer, Befreiung beantragen


Kurzinformationen

Ob ein Anspruch auf eine Steuerbefreiung vorliegt, können Sie der jeweiligen Hundesteuersatzung der Gemeinde/Stadt entnehmen.


Beschreibung

Alle im Gemeinde-/Stadtgebiet gehaltenen Hunde sind grundsätzlich steuerlich anzumelden. Dies gilt auch für die Hunde, die die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllen. Eine Steuerbefreiung ist separat zu beantragen. Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor Beginn des Kalendermonats, in dem die Steuervergünstigung wirksam werden soll, schriftlich im Amt Putlitz-Berge, Abteilung Steuern, zu stellen. Bei verspätetem Antrag wird die Steuer für den nach Eingang des Antrages beginnenden Kalendermonats auch dann nach den Steuersätzen erhoben, wenn die Voraussetzungen für die beantragte Steuervergünstigung vorliegen.

 

Steuerbefreiungen werden nur gewährt, wenn der Hund für den die Steuervergünstigung in Anspruch genommen wird, für den angegebenen Zweck hinlänglich geeignet ist. Steuerbefreiungen werden nicht gewährt für gefährliche Hunde. Dies gilt nicht für solche Hunde, für die der Hundehalter ein Negativgutachten vorlegen kann. Über die Steuerbefreiung wird eine Bescheinigung ausgestellt. Diese gilt nur für die Halter, für die sie beantragt und erteilt worden ist. Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung weg, so ist dies innerhalb von 2 Wochen nach dem Wegfall schriftlich anzuzeigen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • formloser Antrag auf eine Steuerbefreiung

  • ggf. Negativgutachten

  • ggf. Behindertenausweis i. V. m. Nachweis über das erfolgreiche Bestehen der Eignungsprüfung (Hund)

  • ggf. ergänzende Unterlagen


Ansprechpartner

Frau Pyrczek
Zimmer 29
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83729
Telefax (033981) 80671