Ansicht zum Drucken öffnen
 

Kämmerei

Hundesteuer, ummelden


Kurzinformationen

Bei einem Umzug innerhalb der gleichen Gemeinde/Stadt ist die Mitteilung der neuen Anschrift erforderlich. Hier ist eine formlose schriftliche Mitteilung (postalisch/Fax/E-Mail) ausreichend.

 

Bei einem Umzug in eine andere Gemeinde/Stadt innerhalb des Amtsgebietes ist ebenfalls die Mitteilung der neuen Anschrift erforderlich. Auch hier ist eine formlose schriftliche Mitteilung (postalisch/Fax/E-Mail) ausreichend. Dies ist erforderlich, um die ordnungsgemäße Festsetzung der Steuer (unterschiedliche Steuersätze) zu gewährleisten.

 

Bei einem Umzug außerhalb des Amtsgebietes ist der Hund schriftlich von der Hundesteuer abzumelden und bei der zuständigen Behörde des neuen Wohnsitzes anzumelden. Die Ummeldung der Hundesteuer erfolgt nicht automatisch mit der meldebehördlichen Ummeldung.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • formlose schriftliche Mitteilung

  • ggf. Abmeldeformular


Ansprechpartner

Frau Pyrczek
Zimmer 29
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83729
Telefax (033981) 80671