Bau- und Ordnungsverwaltung
Hausnummernvergabe, beantragen
Kurzinformationen
Für jedes Hauptgebäude auf bebauten Flurstücken vergibt das Ordnungsamt eine Hausnummer durch Bescheid, wenn hierfür ein ordnungsrechtlicher Grund besteht.
Gründe sind insbesondere
- Grundstücksteilungen
- Beseitigungen von irreführenden Hausnummern aus früheren Zeiten
- Veränderungen in der Erschließung
- Veränderungen des Haupteingangs
Hausnummern müssen beleuchtet und von der Straße gut erkennbar sein.
Rechtsgrundlagen
- Baugesetzbuch (BauGB)
- (Ordnungsbehördliche Verordnung über die Festsetzung von Hausnummern in der Gemeinde)
Ansprechpartner
Herr Schumacher
Zimmer 19
Zur Burghofwiese 2
(033981) 83734
(033981) 80671
(0151) 20333388