Allgemeine Verwaltung
Nebenwohnung, abmelden
Kurzinformationen
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Dies gilt auch, wenn von mehreren eine oder mehrere Wohnungen aufgegeben werden, ohne dass zugleich eine neue bezogen wird. Sie können die Abmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen. Die Abmeldung von Nebenwohungen kann nur am Ort der Hauptwohung erfolgen.
Beschreibung
Der Meldeschein muss vollständig ausgefüllt und von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, aus dessen Wohnung die Minderjährigen ausziehen.
Rechtsgrundlagen
- Bundesmeldegesetz
- (Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde)
Notwendige Unterlagen
- Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein.
- Personalausweis bzw. Reisepass.
Gebühren
keine
Ansprechpartner
Frau Scheel
Zimmer 21
Zur Burghofwiese 2
(033981) 83721
(033981) 80671