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Allgemeine Verwaltung

Nebenwohnung, abmelden


Kurzinformationen

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde abzumelden. Dies gilt auch, wenn von mehreren eine oder mehrere Wohnungen aufgegeben werden, ohne dass zugleich eine neue bezogen wird. Sie können die Abmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen. Die Abmeldung von Nebenwohungen kann nur am Ort der Hauptwohung erfolgen.


Beschreibung

Der Meldeschein muss vollständig ausgefüllt und von der meldepflichtigen Person unterschrieben sein. Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, aus dessen Wohnung die Minderjährigen ausziehen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter und unterzeichneter Meldeschein.
  • Personalausweis bzw. Reisepass.

Gebühren

keine


Ansprechpartner

Frau Scheel
Zimmer 21
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83721
Telefax (033981) 80671