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Bau- und Ordnungsverwaltung

Feuerwehrzufahrt, kennzeichnen


Beschreibung

Feuerwehrzufahrten (nach DIN 14090) sind befestigte Flächen auf dem Grundstück, die mit der öffentlichen Verkehrsfläche direkt in Verbindung stehen. Sie können auch überbaut sein.
Wesentlich für die Benutzbarkeit der Zufahrt ist das Freihalten von parkenden Kraftfahrzeugen. Feuerwehrzufahrten sind amtlich zu kennzeichnen.
Nach § 12 Abs. 1 Nr. 8 StVO ist das Halten vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten unzulässig. Auch vor oder auf Hydranten besteht Halteverbot!


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Herr Peter Jonel
Zimmer 20
Telefon (033981) 83720
Telefax (033981) 80671
Telefon (0151) 20333380