Kämmerei
Rückübertragung, prüfen von Ansprüchen
Kurzinformationen
Ansprüche nach dem Vermögensgesetz sind beim Amt zur Regelung offener Vermögensfragen (ARoV) mittels Antrag innerhalb der Antragsfrist geltend zu machen. Die Frist der Antragstellung von Rückübertragungs- und Entschädigungsansprüchen ist am 31.12.1992 abgelaufen.
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Frau Reichel
Zimmer 18
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(033981) 80671