Bau- und Ordnungsverwaltung
Bodenverunreinigung, anzeigen
Kurzinformationen
Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Stoffe in den Boden einbringt, eindringen läßt oder freisetzt und diesen dadurch
- in einer Weise, die geeignet ist, die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert oder ein Gewässer zu schädigen, oder
- in bedeutendem Umfang
verunreinigt oder sonst nachteilig verändert, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Versuch ist strafbar.
Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(§324a Strafgesetzbuch)
Beschreibung
Bodenschutz beinhaltet:
- Schutz und Wiederherstellung der Bodenfunktionen
- Abwehr von schädlichen Bodenveränderungen
- Sanierung von Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen
- Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden
- Vermeidung von Beeinträchtigungen sowohl der natürlichen als auch der natur- und kulturgeschichtlichen Bodenfunktionen
- Erfassung von schädlichen Bodenveränderungen und Verdachtsflächen im Bodeninformationssystem
- Einzelfallbezogene fachtechnische Bearbeitung und Beratung
- Prüfungen zu Planungen, Gutachten, Fördermittelanträgen
- Gefahrenbeurteilung
- Bewertung und Begleitung von Sanierungsuntersuchungen/Sanierungen
- Betreuung von Überwachungsmaßnahmen/Monitoring
- Entscheidungen zu Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG)
- Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG)
- Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV)
- Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (Abfallablagerungsverordnung - AbfAblV)
- Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung - DepV)
- Verordnung über die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (Gewerbeabfallverordnung - GewAbfV)
- Verordnung über Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen (AbfKoBiV)
- Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV)
- Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
- Verordnung zur Transportgenehmigung (Transportgenehmigungsverordnung - TgV)
- Brandenburgisches Abfallgesetz (BbgAbfG)
- Strafgesetzbuch (StGB)
Notwendige Unterlagen
- Genaue Angaben, wo die Verunreinigung eingetreten ist
- Eigentümer/ Besitzer der Fläche
- Verursacher,
- welcher Stoff ist ausgelaufen und wieviel
- Umfeldbeschreibung
Ansprechpartner
Herr Schumacher
Zimmer 19
Zur Burghofwiese 2
(033981) 83734
(033981) 80671
(0151) 20333388