Bau- und Ordnungsverwaltung
Ordnungsbehördliche Aufgaben
Kurzinformationen
Die Aufgaben eines Ordnungsamtes sind überwiegend mit den Begriffen „Abwehr von Gefahren“ und „Aufgaben der öffentlichen Ordnung“ verbunden.
Beschreibung
- Ausländerbehörde
- Staatsangehörigkeitsrecht
- Gewerbeaufsicht
- Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
- Sondernutzung von öffentlichen Verkehrsflächen
- Ordnungsbehördliche Erlaubnis für Lärmbelästigung durch Musik und Feiern aller Art
- Ordnungsbehördliche Erlaubnis für Veranstaltungen, Feuerwerken (privat) und Lagerfeuer
- Unbedenklichkeitserklärungen (Außenstarts und -landungen von Luftfahrzeugen / Ballone)
- Beglaubigungen
- Bürgerbeschwerden / Bürgerhinweise
- Durchführung von Zwangsgeldverfahren zur Durchsetzung der Schulpflicht gemäß Bbg.SchulG
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten wie z.B.
- ruhestörender Lärm gemäß des u. g. Immissionsschutzgesetzes des Landes Brandenburg sowie der Geräte- und Lärmschutzverordnung
- nicht erledigte Anliegerpflichten einschließlich Winterdienst gemäß der u. g. Straßenreinigungssatzung
- ordnungswidrig abgestellte nicht zugelassene Fahrzeuge / Autowracks gemäß der u. g. Altauto-Verordnung und des Brandenburgischen Straßengesetzes
- illegale Müllablagerung
- illegale Plakatierung im öffentlichen Verkehrsraum gemäß der u. g. Stadtordnung
- Graffiti außerhalb zugelassener Flächen im öffentlichen Verkehrsraum gemäß der u. g. Stadtordnung
- Halten von gefährlichen Hunden
- Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr
- Friedhofsangelegenheiten
- Bekämpfung und Ahndung der Schwarzarbeit
- Schornsteinfegerwesen
- Namensänderungen
- Wildschadensbearbeitung
- Jagd- und Fischereirecht
- Fundmunition
- Katastrophenschutz
- Vorbeugender Brandschutz
- Abwehrender Brandschutz (Feuerschutz)
- Feuerwehrtechnisches Zentrum (FTZ)
- Feuerwehr
- Notfallrettung & Qualifizierter Krankentransport
- Integrierte Leitstelle für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst
Rechtsgrundlagen
- Landesimmissionsschutzgesetz (LImschG)
- Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (BImSchV)
- Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG)
- Gesetz über die Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz - FTG)
- Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (AltfahrzeugV)
- Ordnungsbehördengesetz (OBG)
- Brandenburgisches Polizeigesetz (BbgPolG)
- (Ordnungsbehördliche Verordnung der Gemeinde)
- (Straßenreinigungssatzung der Gemeinde)
- (Satzung über Sondernutzung öffentlicher Straßen)
Gebühren
- Antragstellung gebührenfrei
- Erlaubnis gebührenpflichtig
Ansprechpartner
Herr Peter Jonel
Zimmer 20
(033981) 83720
(033981) 80671
(0151) 20333380