Ansicht zum Drucken öffnen
 

Kämmerei

Grundsteuer


Kurzinformationen

Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, d. h. sie wird von der Gemeinde erhoben. Der Steuergegenstand ist der Grundbesitz. Wann und in welcher Höhe die Grundsteuer erhoben wird, regelt das Grundsteuergesetz. Daneben findet für die Bewertung des Grundstücks das Bewertungsgesetz Anwendung. Besteuert werden Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, Betriebsgrundstücke und Gebäude, ob zur Land- und Forstwirtschaft gehörig oder nicht. Besteuert werden auch Teileigentum, Erbbaurechte und privates Wohneigentum (zum Beispiel eine Eigentumswohnung). Die Grundsteuer wird in der Regel für ein Kalenderjahr festgesetzt. Wenn der Hebesatz aber für mehr als ein Jahr gleich ist, kann die Gemeinde/Stadt die Grundsteuer auch für mehrere Jahre festsetzen. Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag kann die Grundsteuer auch zum 1. Juli in einem Betrag entrichtet werden.


Beschreibung

Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer "A" (agrarisch) wird auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer "B" (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude bzw. Wohnungen erhoben.

Die Grundsteuer wird in einem dreistufigen Verfahren ermittelt.

Stufe 1: Das Finanzamt ermittelt den Einheitswert. Dabei stützt es sich auf das Bewertungsgesetz.

Stufe 2: Das Finanzamt errechnet auf Basis des Einheitswerts den Grundsteuermessbetrag und erlässt dann einen Grundsteuermessbescheid, welcher die Grundlage für die Berechnung der Steuer darstellt. Die Gemeinde/Stadt erhält eine Zweitschrift.

Stufe 3: Die Gemeinde/Stadt ermittelt die zu zahlende Steuer. Dazu nimmt sie ihren individuellen Grundsteuerhebesatz und multipliziert ihn mit dem Messbetrag. Die Festlegung des Hebesatzes erfolgt durch den Beschluss der Gemeindevertretung/Stadtverordneten.

Im Land Brandenburg wird ab dem Jahr 2025 die Grundsteuer auf Basis eines wertabhängigen Modells erhoben (Bundesmodell). Ziel dieser Grundsteuerreform ist es, die Steuer künftig auf Basis eines verfassungskonformen Modells zu erheben.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Pyrczek
Zimmer 29
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83729
Telefax (033981) 80671


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).