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Bau- und Ordnungsverwaltung

Öffentliche Verkehrsflächen, Aufbruchgenehmigung beantragen


Kurzinformationen

Alle Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum bedürfen der Genehmigung durch die Gemeinde, diese ist teilweise gebührenpflichtig. Insbesondere das Verlegen der Hausanschlüsse von Medien (Gas, Strom, Telefon usw.) ist rechtzeitig zu beantragen.


Beschreibung

Genehmigungen für Aufgrabungen im öffentlichen Straßenland werden in der Regel durch den ausführenden Baubetrieb beantragt und durch die Gemeindeverwaltung (Bauamt) geprüft und erteilt.

Die Genehmigung ersetzt jedoch keine Erlaubnis, die auf Grund anderer gesetzlicher Regelungen erforderlich ist und auch keine Zustimmung eines anderen Betreibers von Ver- und Entsorgungsanlagen innerhalb des öffentlichen Straßenraumes.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

Anträge sind formlos zu stellen und müssen

  • den Antragsteller und
  • seinen Auftraggeber mit Anschrift und Tel.-Nr.,
  • Ort und Zeit der Aufgrabung,
  • den verantwortlichen Mitarbeiter der Baufirma mit Tel.-Nr. und
  • als Anlage eine Lageskizze

enthalten.


Gebühren

siehe Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde


Ansprechpartner

Frau Lehmann
Zimmer 12
Telefon (033981) 83712
Telefax (033981) 80671