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Bau- und Ordnungsverwaltung

Führerschein, Ersterteilung


Kurzinformationen

Anträge auf Ersterteilungen und Erweiterungen von Fahrerlaubnissen sind zusammen mit den Antragsunterlagen vom Antragsteller direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde zu stellen.


Beschreibung

Die Antragsformulare liegen bei den Fahrschulen vor und in der Regel erledigt die ausbildende Fahrschule die Formalitäten mit der Fahrerlaubnisbehörde. Persönliches Erscheinen ist erforderlich.


Notwendige Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über die Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort (Klassen A, A1, B, BE, L, M und T) oder Nachweis über eine Ausbildung in Erster Hilfe (Klasse C1, C1E, C und CE)
  • Sehtestbescheinigung (Klasse A, A1, B, BE, M, L und T) oder augenärztliches Gutachten (nicht älter als 2 Jahre)
  • eine ärztliche Bescheinigung eines niedergelassenen Arztes über die Fahreignung (Klasse C1, C1E, C, CE,D, D1, D1E, DE) -verbindliches Muster gemäß Anlage 5 Fahrerlaubnisverordnung ist zwingend vorgeschrieben (nicht älter als 1 Jahr)
  • Lichtbild (35 x 45 mm im Halbprofil).
  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (mit Unterschrifts- und Foto-Klebefolie)

Fristen

Bearbeitungsdauer: ca. 6 Wochen


Gebühren

Gebühren: je nach Aufwand zwischen 37,50 EUR und 72,50 EUR.

 


Ansprechpartner

Frau Scheel
Zimmer 21
Zur Burghofwiese 2
Telefon (033981) 83721
Telefax (033981) 80671