Bau- und Ordnungsverwaltung
Führerschein, Erweiterung
Beschreibung
Die Erteilung der Fahrerlaubnis setzt einen ordentlichen Wohnsitz im Inland voraus. Außerdem darf der Bewerber nicht bereits in Besitz einer gleichlautenden Fahrberechtigung aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sein. Schließlich muss das für die beantragte Klasse bestimmte Mindestalter (25 Jahre für den direkten Zugang zur Klasse A, 21 Jahre für die Klassen D, D1, DE oder D1E, 18 Jahre für die Klasse A bei stufenweisem Zugang und für die Klassen B, BE, C, C1, CE oder C1E sowie 16 Jahre für die Klassen A1, L, M und T) erfüllt sein.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Antrag mit Angabe der Fahrschule
- Personalausweis o. Reisepass
- 1 Passbild
bei den Führerscheinklassen A, A1, B, BE, M, L, T
- Sehtestbescheinigung - nicht älter als 2 Jahre
- Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder ggf. ein Zeugnis des Augenarztes nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnis-Verordnung - nicht älter als 2 Jahre
- ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung nach Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung - nicht älter als 1 Jahr
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
Ansprechpartner
Frau Scheel
Zimmer 21
Zur Burghofwiese 2
(033981) 83721
(033981) 80671