Bau- und Ordnungsverwaltung
Führerschein, Neuerteilung
Kurzinformationen
Nach einer Entziehung der Fahrerlaubnis muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden. Dies ist drei Monate vor Ablauf der festgelegten Sperrfrist möglich. Die Fahrerlaubnisbehörde prüft dann, ob bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, z.B. ob eine neue Fahrerlaubnisprüfung (zum Nachweis der Befähigung) oder eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung zum Nachweis der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen) erforderlich ist.
Beschreibung
Eine Fahrprüfung sowie die theoretische Prüfung ist nach der Entziehung der Fahrerlaubnis grundsätzlich notwendig. Nach § 20 FeV kann die Fahrerlaubnisbehörde in einem Zeitraum von zwei Jahren nach der Entziehung auf die Fahrerlaubnisprüfung verzichten.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- gültiger Personalausweis
- 1 Lichtbild 35 x 45 mm
- Führungszeugnis
- für die Klassen A, A1, B, BE, M, L, T: Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- für die Klassen C, C1, C1E, CE, D, D1, D1E, DE: augenärztliche (nicht älter als 2 Jahre) und ärztliche Untersuchung (nicht älter als 1 Jahr)
Gebühren
voraussichtlich 139,40 €;
Ansprechpartner
Frau Scheel
Zimmer 21
Zur Burghofwiese 2
(033981) 83721
(033981) 80671