Bau- und Ordnungsverwaltung
Führerschein, Verlustanzeige
Kurzinformationen
Der Antrag auf Ersatz des Führerscheines bei Verlust oder Diebstahl erfolgt persönlich in der Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde. Eine Vertretung ist nicht möglich. Ein Ersatz kann nur aufgenommen werden, wenn die Fahrerlaubnisdaten vorliegen. Wurde der in Verlust geratene Führerschein von einer anderen Fahrerlaubnisbehörde ausgestellt, so ist eine Übersendung der Fahrerlaubnisdaten an die Fahrerlaubnisbehörde vom Antragsteller zu veranlassen.
Beschreibung
Liegt kein Polizeiprotokoll vor oder bei Verlust des Führerscheines ist die persönliche Erklärung des Fahrerlaubnis-Inhabers in Form einer Versicherung an Eides Statt erforderlich. Der Führerschein-Inhaber erklärt, dass
- der Verbleib des Führerscheines nicht eindeutig bekannt ist
- der Führerschein nicht sichergestellt,
- beschlagnahmt oder
- behördlich entzogen oder vorläufig entzogen ist
- und dass kein gerichtliches Fahrverbot vorliegt.
Außerdem ist die Erklärung abzugeben, dass dem Führerscheininhaber bekannt ist, dass er nur eine Führerscheinausfertigung besitzen darf. Der Inhaber erklärt bei etwaigem Auffinden des verlorenen Führerscheins, diesen unverzüglich der Fahrerlaubnisbehörde zurückzugeben.
Für diese Versicherung an Eides Statt ist eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 30,70 EURO zu zahlen. Ersatzweise kann auch eine vor einem Notar abgegebene Eidestattliche Versicherung über den Verlust des Führerscheins vorgelegt werden.
Als Ersatzführerschein wird immer der neuen EU - Kartenführerschein ausgestellt. Dieser wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Bis zur Aushändigung des Ersatzführerscheines kann, wenn die Daten bereits vorliegen, auf Wunsch eine "vorläufige Ausnahmegenehmigung von der Mitführungspflicht eines Führerscheines" ausgestellt werden. Die zusätzliche Gebühr dafür beträgt: 15,00 EURO.
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate) zum aktuellen Hauptwohnsitz
- ein Passfoto in der Größe 35 x 45 mm, keine abgerundete Ecken (ohne Kopfbedeckung im Halbprofil)
- Falls der abhanden gekommene Führerschein außerhalb des Landkreises ausgestellt wurde, wird eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde, die den Führerschein ausgestellt hat, benötigt
- Polizeiprotokoll über den Diebstahl des Führerscheines
Gebühren
Gebühr: 30,30 EURO bei Vorliegen eines Polizeiprotokolls über den Diebstahl des Führerscheines
Ansprechpartner
Frau Scheel
Zimmer 21
Zur Burghofwiese 2
(033981) 83721
(033981) 80671