Fahrgastbeförderung, Verlängerung Führerschein beantragen
Beschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von fünf Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahren verlängert, wenn
- er seine geistige und körperliche Eignung nachweist,
- er nachweist, daß er die Anforderungen an das Sehvermögen erfüllt und
- keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, daß er der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Fahrgästen nicht gerecht wird.
Rechtsgrundlagen
- § 48 Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)
- Richtlinie für die amtliche Anerkennung von Sehteststellen nach § 67 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz - BKrFQG)
- Verordnung zur Durchführung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes (Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung - BKrFQV)
Notwendige Unterlagen
- Persönliche Vorsprache, eine Vertretung zur Antragstellung ist nicht möglich
- Reisepass oder Personalausweis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- ggf. eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde
- Führerschein
- ggf. eine Karteikartenabschrift der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde
- ggf. Antrag auf Umtausch in den neuen Kartenführerschein
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes (2 Jahre gültig)
- Nachweis über gesundheitliche Eignung durch eine Bescheinigung eines Arztes nach Wahl (1 Jahr gültig)
- leistungspsychologisches Gutachten, falls die Gültigkeit über das 60. Lebensjahr hinaus verlängert werden soll
- die Erfüllung dieser besonderen Anforderungen (Belastbarkeit, Reaktionsfähigkeit, Orientierungsleistung und Konzentrationsfähigkeit) erfolgt durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.
- behördliches Führungszeugnis zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde, zur Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Fristen
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für eine Dauer von nicht mehr als fünf Jahren erteilt. Sie wird auf Antrag des Inhabers jeweils bis zu fünf Jahren verlängert.
Gebühren
38,00 EUR