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Bau- und Ordnungsverwaltung

Abwasserbeseitigung


Kurzinformationen

Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen, Verrieseln von Abwasser sowie die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden nicht separierten Klärschlamms und des in abflusslosen Gruben gesammelten Schmutzwassers


Beschreibung

Abwasser ist das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften veränderte und das bei Trockenwetter damit zusammen abfließende und gesammelte Wasser (Schmutzwasser) sowie das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen gesammelt abfließende Wasser (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gilt auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen und Futtermitteln austretende Flüssigkeit.

Ausgenommen sind jedoch die im Zusammenhang mit landwirtschaftlichen Nutzungen anfallenden Stoffe - insbesondere tierische Ausscheidungen, Gülle und Jauche -, die dazu bestimmt sind, unmittelbar oder mittelbar Nutzpflanzen zugeführt zu werden, um ihr Wachstum zu fördern, ihre Ertragskraft zu erhöhen oder ihre Qualität zu verbessern, indem sie auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Böden aufgebracht werden.

Nicht zu den ausgenommenen Stoffen zählen jedoch menschliche Ausscheidungen.


Rechtsgrundlagen


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