Allgemeine Verwaltung
Gemeindevertretung
Beschreibung
Die Gemeindevertretung besteht aus den Gemeindevertretern und dem Bürgermeister als stimmberechtigtem Mitglied. In amtsangehörigen Gemeinden ist der Bürgermeister ehrenamtlich tätig und per Gesetz der Vorsitzende der Gemeindevertretung. Im Land Brandenburg wird diese Vertretung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Gemeindevertretungersammlung ist für alle Angelegenheiten der Gemeinden zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Sitzungen der Gemeindevertretung sind grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit ist in bestimmten Angelegenheiten auszuschließen.
Rechtsgrundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Ansprechpartner
Frau Gohlke
Zimmer 31
Zur Burghofwiese 2
(033981) 83731
(033981) 80671