Allgemeine Verwaltung
Stadtverordnetenversammlung
Beschreibung
Die Stadtverordnetenversammlung besteht aus den Stadtverordneten und dem Bürgermeister. In amtsangehörigen Städten ist der ehrenamtliche Bürgermeister per Gesetz der Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung. Im Land Brandenburg wird diese Vertretung für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die Stadtverordnetenversammlung ist für alle Angelegenheiten der Stadt zuständig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung sind grundsätzlich öffentlich. Die Öffentlichkeit ist in bestimmten Angelegenheiten auszuschließen.
Rechtsgrundlagen
Kommunalverfassung des Landes Brandenburg
Ansprechpartner
Frau Gohlke
Zimmer 31
Zur Burghofwiese 2
(033981) 83731
(033981) 80671