Allgemeine Verwaltung
Meldebescheinigung, einfache
Kurzinformationen
Der Antragsteller muss mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in der Gemeinde gemeldet sein. Die Beantragung kann persönlich, durch einen Bevollmächtigten oder schriftlich erfolgen.
Rechtsgrundlagen
- § 39 Einkommenssteuergesetz (EStG)
- § 109 Lohnsteuergesetz
Notwendige Unterlagen
bei persönlicher Beantragung:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Bürgern der gültige Reisepass
- bei Vertretung: Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten
bei schriftlicher Beantragung:
- formloser Antrag mit Angabe des Verwendungszweckes
- Kopie des gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- Verrechnungsscheck oder Bankeinzugsermächtigung
- frankierter Rückumschlag
Gebühren
- Die Gebühr beträgt 5,00 €
- gebührenfrei: Bescheinigung für bestimmte Zweckbindungen (z.B. Renten-, Vertriebenenangelegenheiten, soziale Angelegenheiten)
- Aufenthaltsbescheinigung mit größerem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskünfte): Gebühr beträgt 14,00 €
Ansprechpartner
Frau Scheel
Zimmer 21
Zur Burghofwiese 2
(033981) 83721
(033981) 80671